Ein kleiner Job, in dem 450 € pro Monat oder weniger verdient wird, wird umgangssprachlich "Minijob" genannt. In Gesetzen (z.B in §§ 8 und 8a SGB IV, § 35a EStG) wird der Minijob als "geringfügiges Beschäftigungsverhältnis" bezeichnet. Ein Minijobber im Privathaushalt wird von der Minijob-Zentrale zur Unterscheidung von gewerblichen Minijobbern "Haushaltshilfe" genannt.
In vielen Privathaushalten wird eine Haushaltshilfe aber nur in einem geringeren Umfang beschäftigt, so dass sie weniger als 450 € im Monat verdient. Vielfach möchte die Haushaltshilfe aber gerne möglichst die vollen 450 € monatlich verdienen. Es stellt sich dann die Frage, ob sie einen zweiten (eventuell auch einen dritten...) Minijob machen kann?
Ob ein Minijobber nur einen oder nebeneinander mehere Minijobs ausüben darf, lässt sich am einfachsten anhand von Beispielen erklären:
Beispiel 1: Minijobs als einziger Arbeitsverdienst
Petra P. ist in ihrem Hauptberuf Hausfrau und Mutter und möchte in der Zeit, in der die Kinder betreut sind, gerne arbeiten gehen, um für sich und ihre Familie etwas hinzu zu verdienen. Sie findet einen Job als Haushaltshilfe bei einem netten älteren Ehepaar. Dort kümmert sie sich einmal pro Woche für einige Stunden um die Reinigung und Pflege des Hauses. Für ihre Arbeit bekommt sie monatlich 200 €. Natürlich ist Petra bei der Minijob-Zentrale angemeldet.
Für Petra P. sind die 200 € bisher der einzige Verdienst. Sie darf daher noch einen oder auch mehrere weitere Minijobs daneben ausüben. Sie muss aber darauf achten, dass sie in allen Minijobs zusammen nicht mehr als 450 €/Monat verdient.
Beispiel 2: Minijob als Nebenverdienst
Gabi G. arbeitet an drei Tagen pro Woche bei einer Familie als Haushälterin. Sie verdient dort monatlich 1200 €. Ihr Arbeitsverhältnis ist ganz offiziell angemeldet. Gabi hat zwei freie Tage pro Woche. Diese möchte sie gerne nutzen, um sich noch etwas hinzu zu verdienen.
Sie möchte neben ihrer Tätigkeit als Haushälterin gerne einen Minijob machen. Als Haushälterin liegt es nahe, dass sie zusätzlich einen weiteren Job in einem anderen Privathaushalt macht. Einen Job für einen Vormittag pro Woche findet sie bei einer anderen Familie. Sie soll dort 180 € pro Monat verdienen.
Die 180 € monatlich reichen ihr als Nebenverdienst aber leider nicht aus. Als Minijobberin kann sie ja schließlich bis zu 450 €/Monat verdienen. Sie erkundigt sich, ob sie noch einen weiteren Minijob machen darf. Man gibt ihr die Auskunft, dass sie neben einer Stelle in der sie mehr als 450 € verdient aus gesetzlichen Gründen nur einen Minijob machen darf, auch wenn sie dort weniger als 450 EUR/Monat verdient.
Gabi G. muss sich daher einen größeren Minijob suchen.
Wer sich für die Anmeldung einer Haushaltshilfe interessiert, findet eine Menge Tipps und Hinweise in unserem Blogbeitrag: Ist die Anmeldung einer Haushaltshilfe als MinijobberIn schwierig?
Wer gerne wissen möchte, wer so alles als Haushaltshilfe arbeitet, dem empfehlen wir: Gibt es die typische Haushaltshilfe?
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