Vermittlung von Haushaltshilfen und Haushälterinnen (jeweils m/w/d) für Privathaushalte in Brühl, Frechen, Hürth und Kerpen
Suchen eine Haushaltshilfe oder Haushälterin für Ihren Privathaushaushalt in Brühl, Kerpen, Frechen oder Hürth?
Seit 2009 sucht die Agentur ServiceGeister Claudia Pöttgen erfolgreich Haushaltshilfen und Haushälterinnen (jeweils m/w/d) an Privathaushalte in Köln und seit 2019 auch an Haushalte im Rhein-Erft-Kreis in den Städten Brühl, Hürth, Frechen und Kerpen.
Wer bereits selbst versucht hat, insbesondere eine legal arbeitende Hilfe für Privathaushalte zu finden, mit der man sich auch in deutscher Sprache verständigen kann und die dann auch noch zum Vorstellungsgespräch erscheint, der weiß wie nervig und schwierig und vor allem zeitaufwändig dies ist.
Wenn Sie im Rhein-Erft-Kreis in einer der genannten Städte wohnen, nimmt Ihnen Claudia Pöttgen, die Inhaberin der Agentur ServiceGeister, ab sofort die nervige Arbeit ab und sucht eine für Sie geeignete Hilfe. Wenn wir besprochen haben, was wir für Sie tun können, können wir Ihnen auch unsere Konditionen hierfür nennen. Rufen Sie uns unverbindlich an!
Alle Bewerber (m/w/d) werden einem mehrstufigen Auswahlverfahren unterzogen, ein ausführliches persönliches Vorstellungsgespräch geführt und die Identität wird überprüft. Grundsätzlich müssen alle Kandidaten/innen der deutschen Sprache mächtig sein und sollen Erfahrung im gesuchten oder einem vergleichbaren Job mitbringen. Schließlich sollen alle Bewerber/innen ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Selbstverständlich vermittelt die Agentur ServiceGeister nur Hilfen für den Haushalt, die entsprechend dem Umfang ihrer Tätigkeit, entweder auf auf Minijob-Basis (vereinzelt selbständige Dienstleister/innen auf Rechnung) oder mit Sozialversicherungen und Steuern in Teil- oder Vollzeit legal arbeiten.
Mit Anmeldung bzw. auf Rechnung arbeitet Ihre Hilfe legal, ist bei beruflichen Unfällen versichert und teilweise steuerlich absetzbar.
Eine "schwarz" beschäftigte Hilfe kann Ihnen jede Menge Ärger einbringen. Vom Bußgeldverfahren bis hin zum Strafverfahren und wenn Ihre Hilfe keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis hat, können Sie sogar für die Kosten der Rückführung Ihrer Hilfe in Anspruch genommen werden.
Hat Ihre Hilfe einen Arbeits- oder Wegeunfall können Sie als Arbeitgerber/in von der Krankenkasse der Hilfe oder der Unfallkasse für sämtliche Kosten (Arztkosten, Krankenhauskosten, Reha-Kosten u.s.w., einschl. evtl. lebenslanger Unfallrente) in Regress genommen werden.
Sie sind an der Vermittlung einer legal arbeitenden Haushaltshilfe interessiert? Dann rufen Sie uns an! Sagen Sie uns was wir für Sie tun können und wir nennen Ihnen die im Rhein-Erft-Kreis geltenden Konditionen hierfür. Claudia Pöttgen freut sich auf Ihren Anruf! Ihre Agentur ServiceGeister in Köln.