Eine Haushaltshilfe ist gefunden. Sie soll jetzt auch angemeldet werden, damit sie legal arbeitet, vor allem auch bei Unfällen versichert ist und steuerlich geltend gemacht werden kann. Bei vielen Haushalten kann die Haushaltshilfe in einem "geringfügigen Beschäftigungsverhältnis", so lautet die gesetzliche Bezeichnung, umgangssprachlich als "Minijob" bekannt, arbeiten.

Wann ist eine Anmeldung auf Minijob-Basis möglich? Sind auch für die Haushaltshilfe mit der Anmeldung Vorteile verbunden?

Auf Minijob-Basis kann eine Haushaltshilfe angemeldet werden, wenn sie im Monat nicht mehr als 450,00 EUR verdient. Das heißt, dass sie auch weniger als 450 EUR verdienen kann, wenn z.B. in einem Haushalt nicht so viel Arbeit anfällt, dass es für einen vollen Minijob reicht. Es gibt keinen Minimalverdienst für eine Anmeldung als Minijob, allerdings gelten auch für Minijobber die gesetzlichen Mindestlohn-Regelungen.

Eine angemeldete Haushaltshilfe hat für den Privathaushalt mehrere Vorteile:

  • Die Haushaltshilfe arbeitet legal. Das erzeugt nicht nur ein gutes Gewissen beim Privathaushalt, sondern vermeidet auch mögliche Bußgelder in Höhe von bis zu mehreren Tausend Euro. Mit dem Bußgeld müssen auch die hinterzogenen Abgaben und Steuern, u.U. für mehrere Jahre, nachgezahlt werden.

  • Die Haushaltshilfe kann steuerlich geltend gemacht werden. Der Haushalt zahlt für seine/n Minijobber/in nur Steuern und Abgaben in Höhe von 14,9 % (Stand Sept. 2015: 5 % Krankenversicherungspauschale, 5 % Rentenversicherungspauschale, 1,6 % Unfallversicherung, 2 % Steuern, Umlagen: U1: 1,0 %, U2: 0,3 %). Diese Beiträge werden von der Minijob-Zentrale zweimal im Jahr per Lastschrift eingezogen. Dafür kann er 20% vom Entgelt für seine Hilfe und von Abgaben und Steuern an die Minijob-Zentrale von seiner Steuer absetzten, maximal 510 € im Jahr. Zur Vorlage beim Finanzamt bekommt er von der Minijob-Zentrale eine Bescheinigung.

  • Die Haushaltshilfe ist bei Unfällen versichert. Wenn die Haushaltshilfe einen Arbeitsunfall an ihrem Arbeitsplatz oder einen Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder nach Hause hat, ist die angemeldete Haushaltshilfe über die Minijob-Zentrale bei der zuständigen Unfallkasse versichert. Dann haftet der Haushalt nicht mehr für Schäden seiner Haushaltshilfe. Wenn sie nicht angemeldet und daher nicht versichert ist, kann die Unfallkasse für alle Kosten, z.B. Krankenhauskosten, Arztkosten, Kosten für Medikamente, Reha u.s.w. bis hin zur Unfallrente beim Haushalt Regress nehmen. Das bedeutet, der Haushalt muss der Unfallkasse diese Kosten ersetzten. Das kann richtig teuer werden. Mit der Anmeldung vermeidet man dieses Risiko. Aber auch die Haushaltshilfe hat finanzielle Vorteile (s.u.).

  • Es gibt mehr rechtliche Sicherheit für den Haushalt. Mit einer angemeldeten und damit legal arbeitenden Haushaltshilfe sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

Je nach den Umständen des Einzelfalls kann die Haushaltshilfe einen oder mehrere Minijobs ausüben. Diese Umstände wollen wir hier aber nicht untersuchen (hierzu gibt es einen eigenen Blogbeitrag), vielmehr soll es hier erst einmal nur um die eigentliche Anmeldung gehen, wenn man eine passende Haushaltshilfe gefunden hat.

Für Privathaushalte gibt es eine gute Nachricht. Wenn eine Haushaltshilfe als MinijobberIn angemeldet werden soll, gibt es ein stark vereinfachtes Verfahren. Es muss nur ein einziges Formular im Umfang von einer Seite ausgefüllt werden, der sogenannte "Haushaltsscheck".

Diesen Haushaltsscheck bekommt man bei der Minijob-Zentrale. Man kann ihn dort als pdf-Datei herunterladen, ausdrucken und dann ausgefüllt und unterschrieben per Post oder Fax an die Minijob-Zentrale schicken. Ihn gleich online auszufüllen und online zu versenden ist auch möglich, allderdings fehlt dann die Unterschrift. Die Minijob-Zentrale schickt ihn daher per Post zu (mit Freiumschlag für die Rücksendung) und er muss unterschrieben zurück geschickt werden, da die Original-Unterschriften aus gesetzlichen Gründen  benötigt werden. Schließlich kann man den Haushaltsscheck telefonisch bei der Minijob-Zentrale  bestellen. Er kommt dann innerhalb weniger Tage als Papierformular mit einer Broschüre per Post ins Haus.

Die Minijob-Zentrale erklärt in einer Anleitung zum Haushaltsscheck jedes einzelne Feld, das ausgefüllt werden muss.  Außerdem gibt es auf der Website der Minijob-Zentrale einen kleinen Film, der die Anmeldung erklärt. Auf der Website wird durch einen weiteren kleinen Film erklärt, wie man die Kosten für die Haushaltshilfe von der Steuer absetzen kann.

Noch nicht überall herumgesprochen hat sich, dass es seit dem Jahr 2013 eine Neuerung bei der Rentenversicherung der Minijobber gibt. Seit 2013 sind alle Minijobber automatisch pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit sind für die Haushaltshilfen zahlreiche Vorteile verbunden. Insbesondere zählen volle Beiträge zur Rentenversicherung auch voll für die sogenannten "Anrechnungszeiten" (z.B., ganz aktuell bei der sogen. "Rente mit 63").

Aber, es es gibt damit auch hinsichtlich der Bezahlung der Haushaltshilfe eine Neuerung. Der Privathaushalt muss einen Teil des Lohns seiner Hilfe einbehalten und mit den anderen Steuern und Abgaben an die Minijob-Zentrale abführen. Wie viel das jeweils aktuell ist, kann man auf der Website der Minijob-Zentale nachlesen. Derzeit, d.h. im Jahr 2015, müssen 13,7 % des Lohns einbehalten werden. Wenn die Haushaltshilfe in allen ihren Minijobs weniger als 175 EUR im Monat verdient, muss ein fiktiver Mindestlohn von 175 EUR angesetzt werden (am besten lässt man bei Fragen dazu von der Minijob-Zentrale telefonisch beraten). Mit dem Eigenanteil der Haushaltshilfe zur Rentenversicherung wird der Beitrag auf den vollen Beitrag zur Rentenversicherung aufgestockt. Der volle Beitragssatz liegt im Jahr 2015 bei 18,7%. Da ein Privathaushalt nur 5% Beitrag auf den Lohn der Haushaltshilfe bezahlt, liegt der Anteil der Haushaltshilfe bei 13,7 %.

Wenn die Haushaltshilfe keinen Eigenanteil zur Rentenversicherung beitragen möchte, d.h. den Rentenversicherungsbeitrag nicht "aufstocken" möchte, kann sie sich von der Versicherungspflicht zur Rentenversicherung befreien lassen. Falls sich die Haushaltshilfe unsicher ist, ob sie sich befreien lassen soll, kann sie sich von der Rentenversicherung kostenlos beraten lassen. Das ist eigentlich für alle Haushaltshilfen empfehlenswert, ganz besonders dann, wenn die Rente nicht mehr so weit weg ist.

Für Haushaltshilfen in Privathaushalten, die sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen will, muss das bei der Anmeldung der Haushaltshilfe auf dem Haushaltsscheck angegeben werden, d.h. es muss ein Kreuz an der richtigen Stelle gemacht werden. Damit wird angegeben, dass sich die Haushaltshilfe von der Versicherungspflicht zur Rentenversicherung befreien lassen möchte. In diesem Fall muss dann der Haushalt auch nicht den Eigenanteil vom Entgelt der Haushaltshilfe abziehen.

Weiter muss sich der Privathaushalt für die Anmeldung seiner Haushaltshilfe um nichts kümmern. Den Rest erledigt die Minijob-Zentrale für ihn.

Zugegeben, die Anmeldung der Haushaltshilfe macht ein klein wenig Arbeit. Aber sie bringt nicht nur für den Haushalt die bereits genannten Vorteile, sondern auch für die Haushaltshilfe. Die Haushaltshilfe hat Vorteile bei der Rentenversicherung, nicht nur bei den Anrechnungszeiten sondern auch bei anderen Leistungen der Rentenversicherung (wie z.B. Reha-Leistungen).

Die Haushaltshilfe hat aber auch konkrete finanzielle Vorteile, wenn ein Arbeitsunfall oder Wegeunfall, wie gesetzlich vorgesehen, über die gesetzliche Unfallversicherung  abgewickelt wird. Sie muss keine Zuzahlungen bei Medikamenten, Krankenhauskosten, etc., wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung, leisten. Da könnte sonst bei einem Unfall einiges an Kosten für die Haushaltshilfe zusammen kommen.

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