haushaltshilfen waschen putzen bügelnIn vielen Familien sind beide Eltern berufstätig. Dort ist die Zeit immer knapp, um Familie, Beruf und dann auch noch den Haushalt unter einen Hut zu bekommen.

Berufstätige haben oft lange Arbeitstage. Die wenige Freizeit möchte man nicht mit Hausarbeiten verbringen. Also lässt man sich gerne im Haushalt unterstützen.

Wenn die Gesundheit nicht mehr so mitspielt, überlässt man gerne die Tätigkeiten einer Haushaltshilfe, die man selbst nicht mehr schafft.

Aber das sind noch lange nicht alle Fälle, in denen man einer Haushaltshilfe einen Teil der Hausarbeit überträgt und für einige Stunden pro Woche eine Hilfe beschäftigt.

Das führt dazu, dass der Bedarf an Haushaltshilfen, die für einige Stunden pro Woche die Haushalte unterstützen können, immer größer wird.

Leider steigt nicht im gleichen Maße das Angebot an zuverlässigen und erfahrenen Haushaltshilfen mit ausreichenden Deutschkenntnissen, die sich nicht nur mit Schwarzarbeit etwas verdienen wollen, sondern legal mit Anmeldung bei der Minijob-Zentrale arbeiten.

Die Frauen mit kleinen Kindern arbeiten zumeist nur so lange im Minijob, bis die Kinder größer geworden sind und die Betreuungszeiten für die Kinder ausreichen, um einen regulären Teilzeitjob machen zu können. Damit können sie mehr zum Familieneinkommen beitragen und eine eignene Rente aufbauen. Deshalb ist der Minijob für Mütter zumeist nur eine vorübergehende Option zum Geldverdienen.

Für Studenten/Innen ist aus der Natur der Sache heraus der Job im Haushalt nur eine vorübergehende Möglichkeit, die insbesondere der (Teil-)Finanzierung des Studiums dient.

Auch für RentnerInnen ist die Arbeit als Haushaltshilfe eine gute Möglichkeit, eine sinnvolle Aufgabe zu übernehmen und sich damit zur Rente etwas hinzu zu verdienen, zumindest so lange, wie die Gesundheit mitspielt.

Teilzeitbeschäftigte deren Hauptberuf es zulässt, verdienen sich manchmal in einem Minijob als Haushaltshilfe etwas hinzu. Wenn aber der Hauptarbeitgeber möchte, dass sie bei ihm mehr arbeiten, müssen sie oft ihren Nebenjob aufgeben. 

Legal mit Anmeldung zu arbeiten bedeutet, dass die Haushaltshilfe nicht nur einverstanden sein muss, sich anmelden zu lassen, sondern auch noch einen ausreichenden Anteil des im Minijob erlaubten Verdienstes von maximal 450 EUR/Monat frei haben muss, um angemeldtet werden zu können. Hier besteht wiederum die Besonderheit, dass ein Minijobber nur einem Minijob neben einer Hauptbeschäftigung ausüben darf, wenn er in der Hauptbeschäftigung als rentenversicherungspflichtiger Angestellter (das gilt auch für einige Selbständige) mehr als 450 EUR im Monat verdient. Selbst wenn der Minijob noch so mini ist. Der zweite Nebenjob ist steuerpflichtig mit Steuerklasse 6 sowie sozialversicherungspflichtig. Ein solcher Nebenjobber kommt wegen der damit verbundenen Kosten und des Aufwandes für die meisten Privathaushalte nicht in Betracht.

Fortsetzung folgt: Von der Suche nach einer legalen Haushaltshilfe - Teil 2

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